Immobilienbewertung

Was ist meine Immobilie wert?
Wir bieten Ihnen Sachverständigen-Kompetenz.

Der Begriff des Verkehrswertes ist im Baugesetzbuch (BauGB) beschrieben.

  • Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert von Grundstücken durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen unsere Erfahrungen zur Verfügung, wenn es darum geht, marktgerechte Bewertungen vorzunehmen. Für die Bewertung Ihrer Immobilie führen wir intensive Markt- und Standortanalysen durch. Jedes Gutachten wird individuell erstellt. Unseren Kunden bieten wir eine umfassende Beratung.

Wir bewerten alle Arten von Immobilien. Bewertungsgegenstände können sein:

  • unbebaute Grundstücke
  • Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern
  • Eigentumswohnungen
  • Grundstücke mit Mietwohnungen
  • Gewerblich genutzte Grundstücke
  • Erbbaurechte an Grundstücken
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • Mieten und Pachten

Sachverständigengutachten sind zu verschiedenen Anlässen erforderlich. Immobilienwerte oder Mieten und Pachten werden dabei zu einem in der Gegenwart oder in der Vergangenheit liegenden Stichtag ermittelt.

Mögliche Anlässe für eine Immobilienbewertung:

  • Grundstückskauf bzw. Verkauf
    Verkehrswertgutachten können als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen dienen.
     
  • Beleihung
    Für die Zusage und Vergabe von Darlehen zur Immobilienfinanzierung werden von Kreditinstituten oftmals Verkehrswertgutachten verlangt
     
  • Steuerliche Festsetzungen
    Bilanzierung, Entnahme und Einlage aus bzw. in einen Betrieb, Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden- und Gebäudeanteil, Festsetzungen von Schenkung- und Erbschaftsteuer
     
  • Vermögensauseinandersetzung
    Beispiele dafür sind Erbschaft, Scheidung, Schenkung etc.
     
  • Versicherung
    Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts von baulichen Anlagen im Rahmen einer Gebäudeversicherung
     
  • Zwangsversteigerung
    Das Vollstreckungsgericht beauftragt die Erstellung von Gutachten zur Festsetzung des Verkehrswertes
     
  • Eintragungen von Lasten und Beschränkungen
    In Abteilung II des Grundbuchs werden z.B. Wohnrechte, Nießbrauch, Wegerechte, Überbaurechte oder Rentenverpflichtungen eingetragen
     
  • Mietstreitigkeiten
    z.B. Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das Honorar hängt grundsätzlich von dem Umfang und der Komplexität des Bewertungsauftrages ab.

Bei Gerichtsgutachten richten sich die Kosten für ein Gutachten nach dem sogenannten Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Bemessungsgrundlage hierfür ist der erbrachte Zeitaufwand.

Das Honorar für außergerichtliche Beauftragungen bemisst sich in Anlehnung an die Empfehlungen in der Honorarrichtlinie des BVS für Immobilienbewertungen nach dem ermittelten Wert des Objektes.

Neben der Erstellung des Gutachtens fallen in der Regel Nebenkosten, Aufwendungen und Auslagen z.B. für Fahrtkosten, Auskünfte von Ämtern oder für die erforderliche Beschaffung der relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Einsichtnahme in das Bauaktenarchiv, etc.) an.

Die Vereinbarung von Pauschal– und Zeithonoraren ist möglich.